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Nach §4 GBV (Grundbuchverfügung) besteht jedes Grundbuchblatt aus
Die Abteilung I des Grundbuches enthält folgende Eintragungen:
Die Abteilung II des Grundbuches enthält folgende Eintragungen:
In der dritten Abteilung werden Hypotheken, Rentenschulden und Grundschulden einschließlich der sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen.

Geprüft durch die Handwerkskammer

Gelistet bei der Deutschen Energie Agentur

Vertragspartner der DEKRA Industrial
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