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BEGRIFFE AUS DER IMMOBILIENBEWERTUNG

BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

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WAS STECKT HINTER DEN BEGRIFFEN?

Haben Sie schon einmal ein Verkehrswertgutachten gelesen? Wenn nicht, oder wenn Sie Laie auf diesem Gebiet sind, so werden Sie sehr schnell feststellen, dass so ein Gutachten in der Regel voller Begriffe steckt, deren Bedeutung sich auf den ersten Blick nicht gleich erschließt.

Wir möchten Ihnen nachfolgend einige dieser Fachbegriffe und deren Bedeutung erläutern.

ALTERSWERTMINDERUNG

Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnuntzungsdauer (§ 6 Abs. 6 Satz 1 ImmoWertV) zur Gesamtnutzungsdauerder baulichen Anlagen zu ermitteln.

Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung zugrunde zu legen. Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen.

BETRIEBSKOSTEN

Betriebskosten sind die Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie seiner baulichen Anlagen laufend entstehen.

BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN

Als Bewirtschaftungskosten sind die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Aufwendungen zu berücksichtigen, die nicht durch Umlagen und sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind.

berücksichtigungsfähige Bewirtschaftungskosten sind:

  • die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte
  • Kosten für die Aufsicht
  • Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung
  • die Instandhaltungskosten
  • das Mietausfallwagnis
  • die Betriebskosten

BODENRICHTWERT

Bodenrichtwerte (§ 196 Baugesetzbuch) sind vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Der Bodenrichtwert ist als ein Betrag in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche darzustellen.

Der Bodenrichtwert für Bauland wird i. d. R. alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag in Abhängigkeit von den Rechtsvorschriften der jeweiligen Bundesländer ermittelt. 

ERTRAGSWERTVERFAHREN

Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblicher erziehlbarer Erträge ermittelt.

Auf dieser Grundlage wird der Ertragswert wie folgt ermittelt:

  • 1. aus dem ermittelten Bodenwert (§ 16 ImmoWertV) und dem um den Betrag der angemessenen Verzinsung des Bodenwerts verminderten und sodann kapitalisierten Reinertrag. Der Ermittlung des Bodenwertverzinsungsbetrags ist der für die Kapitalisierung maßgebliche Liegenschaftszinssatz zugrunde zu legen.
  • 2. aus dem kapitalisierten Reinertrag und dem nach § 16 ImmoWertV ermittelten Bodenwert, der mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen auf den Wertermittlungsstichtag (§ 20 ImmoWertV) abzuzinsen ist (vereinfachtes Ertragswertverfahren).

GRUNDLAGEN DER WERTERMITTLUNG

Der Wertermittlung sind die Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag (§ 3 ImmoWertV) und der Grundstückszustand am Qualitätsstichtag (§ 4) zugrunde zu legen.

Künftige Entwicklungen wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen sind zu berücksichtigen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit auf Grund konkreter Tatsachen zu erwarten sind.

INSTANDHALTUNGSKOSTEN

Instandhaltungskosten sind Kosten, die infolge Abnutzung, Alterung und Witterung zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der baulichen Anlagen wärend ihrer Nutzungsdauer aufgewendet werden müssen.

KATASTER

In einem Kataster (auch: Katasterplan oder Liegenschaftskataster) werden sämtliche Flurstücke sowie bauliche Anlagen einer Liegenschaft (räumlich abgetrennter Teil der Erdoberfläche) nach ihrer Lage, der Art ihrer Nutzung und ihrer genauen Größe beschrieben und kartographisch dargestellt.

LIEGENSCHAFTSZINSSATZ

Die Liegenschaftszinssätze sind die Zinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden.

Sie sind auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens (§§ 17 bis 20 ImmoWertV) zu ermitteln. 

MIETAUSFALLWAGNIS

Unter Mietausfallwagnis versteht man das Wagnis einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstehen von Raum, welcher zur Vermietung bestimmt ist, entsteht.

MITEIGENTUMSANTEIL

Unter einem Miteigentumsanteil (MEA) versteht man ein rechnerisches Teilstück an einem Wohnungseigentum. Wenn zum Beispiel einzelne Wohnungen eines Mehrfamilienhauses veräußert werden sollen, so legt der Eigentümer den jeweiligen Miteigentumsanteil des dann entstehenden Sondereigentums fest.

Diese Teilstücke werden sehr häufig in 1.000stel angegeben und geben den prozentualen Anteil am gesamten Grundstück und Gebäude wider.
Die Eintragung erfolgt dann im Grundbuch.

ROHERTRAG

Der Rohertrag ergibt sich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erziehlbaren Erträgen.

Bei Anwendung der Ertragswertverfahrens auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ergibt sich der Rohertrag insbesondere aus den vertraglichen Vereinbarungen.

SACHWERTVERFAHREN

Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert ermittelt. Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von Sachwertfaktoren zu berücksichtigen.

Der Bodenwert und der Wert der baulichen und sonstigen Anlagen ergeben zusammen den Sachwert eines Grundstücks.

TEILUNGSERKLÄRUNG

Bei der Teilungserklärung handelt es sich um eine Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird, welche mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen verbunden sind. In diesem Fall spricht man auch von einem so genannten Wohnungseigentum.

VERGLEICHSWERTVERFAHREN

Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen ermittelt. Für die Ableitung der Vergleichspreise sind die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen.

Finden sich in dem Gebiet, in dem das zu bewertende Grundstück gelegen ist, nicht genügend Kaufpreise, können auch Vergleichsgrundstücke aus anderen vergleichbaren Gebieten herangezogen werden.

VERKEHRSWERT

Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind eines oder mehrere der folgende Verfahren heranzuziehen:

  • Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV)
  • Ertragswertverfahren (§§ 17 bis 20 ImmoWertV)
  • Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) einschließlich des Verfahrens zur Bodenwertermittlung (§ 16)

Die Verfahren sind je nach Art des Objektes der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalls zu wählen. Die Wahl muss begründet werden.

Z. B. wird der Wert von Einfamilienhäusern vorrangig im Sachwertverfahren ermittelt, da diese üblicher Weise eigengenutzt werden.

BILDQUELLE: [DAVID MARTYN HUGHES] © 123RF.COM

Was unsere Kunden über uns sagen

Carolin Perschke
Carolin Perschke
2023-03-19
Sehr kompetente, umfangreiche und auch unkomplizierte Immobilienbewertung. Herr Berger hat sich bei der Ortsbesichtigung viel Zeit genommen und ist auf alle Fragen und Probleme eingegangen. Am Ende bekam man ein sehr ausführliches Gutachten. Vielen Dank für die kompetente Beratung und Unterstützung!
Jascha
Jascha
2023-03-11
Herr Berger hat für uns ein Kurzgutachten erstellt. Die gesamte Kommunikation war sowohl professionell als auch angenehm, das Gutachten wurde sehr schnell erstellt. Ich hoffe es bleibt in naher Zukunft das einzige Gutachten, was wir brauchen, sonst würde ich sagen: Gerne und sofort wieder!
C. H.
C. H.
2023-02-23
Herr Berger war telefonisch schnell zu erreichen und sehr freundlich. Er klärte mich genau über meine Optionen auf, welche Wohnflächenberechnung für was nötig/ sinnvoll ist. Ich hatte keinen Moment den Eindruck als wollte er mir irgendetwas aufquatschen. Ich fühlte mich gut beraten. Er konnte mir innerhalb weniger Tage einen Termin anbieten. Zu diesem kam er pünktlich und bestens vorbereitet. (Er hatte sogar Überzieher für seine Schuhe dabei, um meine Wohnung nicht dreckig zu machen.) Er war durchgehend sehr freundlich und professionell. Ich habe mich keine Sekunde unwohl gefühlt. Er hat schnell und (soweit ich das beurteilen kann) professionell und korrekt gearbeitet, war schneller fertig als die geschätzte Zeit. Die Wohnflächenberechnung hatte ich kurze Zeit später im Briefkasten. Sie war sehr umfangreich und sieht sehr professionell aus. Meine Bank und alle anderen Stellen haben diese sang- und klangslos akzeptiert. Scheint also in Ordnung zu sein. 😉 Ich kann Herrn Berger besten Gewissens empfehlen und würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen. Vielen Dank nochmal!
Vanessa popat
Vanessa popat
2022-06-25
Wir haben Herr Berger mit einem Kurzgutachten beauftragt. Er hat uns bereits innerhalb weniger Tage einen Termin für die Vor-Ort-Besichtigung anbieten können. Die Begutachtung vor Ort vernahm Herr Berger sehr gründlich und professionell. Er nahm sich viel Zeit, um unsere Fragen und Unklarheiten zu klären. Auch die Zusendung des schriftlichen Gutachtens erfolgte innerhalb weniger Tage. Sogar für Fragen, die sich aus diesem Gutachten ergaben, zeigte Herr Berger große Geduld und nahm sich die Zeit, um sie zu beantworten. Ich bin mit Herrn Bergers Service sehr zufrieden und kann ihn allen weiterempfehlen. Ich bedanke mich für die schnelle und kompetente Beratung!
S Abine
S Abine
2022-04-23
Ich habe eine vor Ort Beratung im Rahmen eines Immobilienkaufes in Anspruch genommen. Herr Berger hat mich kurzfristig und kompetent fachlich beraten und war äußerst entgegenkommend und kulant. Absolute Weiterempfehlung!
Jenny Teschke
Jenny Teschke
2022-01-09
Wir haben Herrn Berger vor unserem Immobilienkauf hinzugezogen, um eine fachkundige Einschätzung zu erhalten. Wir waren mehr als zufrieden mit der schnellen, zuverlässigen, kompetenten Bearbeitung unseres Anliegens und danken für die tolle Zusammenarbeit. Mit bester Weiterempfehlung!
Marcus Rönsch
Marcus Rönsch
2021-10-26
Wir haben bei Herrn Berger ein Kurzgutachten für eine Wohnung in Auftrag gegeben. Wir sind mit seiner schnellen und professionellen Arbeit sehr zufrieden und bedanken uns für die ausführliche Beratung.
Rudolf Bollenhagen
Rudolf Bollenhagen
2021-10-18
Kompetente sehr schnelle Begutachtung von hoher Qualität. Weiter zu empfehlen!
Ben Krause
Ben Krause
2021-10-18
Sehr gute Dienstleistung, für uns sollte eine Wohnung vermessen werden, alles lief reibungslos und professionell. Wir können Herrn Berger empfehlen.
Bastian Knabe
Bastian Knabe
2021-08-20
Lieber Herr Berger, vielen Dank für Ihre Präzision, Unkompliziertheit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit etc. Am Liebsten würde ich mit Ihnen noch viele Wohnflächenberechnungen machen 🙂

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